Willkommen zu diesem aktuellen und informativen Artikel, in dem wir uns der Frage widmen: Wieviel Geld bekommt man vom Jobcenter für Möbel? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es von verschiedenen Faktoren abhängt, unter anderem davon, ob es sich um eine Erstausstattung handelt oder ob Ersatz für defekte Möbel benötigt wird.
Das Jobcenter bietet Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen für Ausstattung der Wohnung an – es variiert abhängig von der individuellen Situation des Antragsstellers.
Erstausstattung bei Jobcenter beantragen
Die Erstausstattung einer Wohnung kann durch das Jobcenter unterstützt werden. Das betrifft Fälle, in denen jemand zum ersten Mal einen eigenen Haushalt gründet. Dazu zählt unter anderem die erste eigene Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus, aber auch nach Trennung oder Scheidung, wenn eine Person erneut einen eigenen Haushalt gründet. Auch bei einer Schwangerschaft oder Geburt kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden.
Die auszahlbare Summe oder bereitstellbare Sachleistung ist dabei abhängig von der individuellen Situation und dem jeweiligen Einzelfall. Unter die Erstausstattung fallen sowohl Möbel als auch Haushaltsgegenstände.
Höhe der Geldleistung
Als Faustregel, und unverbindliche Richtlinie, kann ein erwachsener Leistungsempfänger mit einer Summe von etwa 1.000 Euro für eine komplette Wohnungseinrichtung rechnen. Bei alleinstehenden Personen liegt der Betrag für die Erstausstattung meist um die 1.170 Euro, bei zwei Personen steigt er auf circa 1.414 Euro. Für Kinder wird ein zusätzlicher Betrag ausgezahlt – je nach Alter des Kindes beträgt dieser etwa zwischen 290 und 350 Euro.
Möbel und Haushaltsgeräte beantragen
Nicht nur für die Erstausstattung kann Unterstützung beim Jobcenter beantragt werden, auch defekte Möbel und Haushaltsgeräte können ersetzt werden. Im Regelsatz für das sogenannte Bürgergeld (502 Euro) ist ein Ansparbetrag von 30 Euro vorgesehen, der für die Anschaffung von Ersatzgeräten genutzt werden soll.
Hier eine Übersicht möglicher Kostenpunkte bei der Erstausstattung:
– Bettdecke pro Person: etwa 20 – 40 Euro
– Kopfkissen pro Person: etwa 8 – 16 Euro
Fazit
Es lässt sich festhalten, dass das Jobcenter sowohl für die Erstausstattung einer Wohnung als auch für den Ersatz defekter Möbel und Haushaltsgeräte Unterstützung anbietet. Die Höhe der Unterstützung variiert jedoch je nach individueller Situation und Einzelfall. Damit du sicher sein kannst, welche Leistungen dir zustehen, solltest du dich direkt an dein zuständiges Jobcenter wenden und dich ausführlich beraten lassen.